Schwarze Liste der EU-Kommission

Für diese Unternehmen gilt in der EU Start- und Landeverbot

In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Die Europäische Kommission hat in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, Landung und Start auf EU-Flughäfen zu untersagen.

Auf einer „Schwarzen Liste“ veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser Liste dürfen etwa 100 Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.

Sehen Sie die aktuelle Liste der EU hier ein.